GemeinSinn Hannover eG i.G.

Genossenschaft in Gründung

Warum eine Genossen­schaft?

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine demokratische Rechtsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die gleichberechtigte Mitbestimmung der Mitglieder ist nicht an die Höhe ihrer finanziellen Beteiligung geknüpft.
Ziel der eG ist die Versorgung der Mitglieder mit preiswertem Wohnraum.
Als Mitglied hat man beide Rollen gleichzeitig: Mieter und Vermieter. Die Genossenschaft erwirbt die Immobilie, welche dann gemeinschaftlich von den Mitgliedern verwaltet wird.
Bei einem Einzug in eine Genossenschaftswohnung müssen pro Quadratmeter Wohnfläche nutzungsbezogene Anteile gekauft werden. Diese werden beim Auszug (evtl. etwas zeitverzögert) wieder ausgezahlt.
Monatlich wird ein Nutzungsentgelt erhoben, welches der Bewirtschaftung und Erhaltung der Immobilie dient, sowie der Rückzahlung der Kredite, die über möglichst lange Zeiträume abgeschlossen werden.
Der Abschluss eines Nutzungsvertrages beinhaltet ein lebenslanges Wohnrecht.
Jedes Mitglied haftet ausschließlich mit seinen erworbenen Anteilen. Eine weitergehende Haftung (Nachschusspflicht) ist in der Satzung ausgeschlossen.

Satzung

Genossenschafts-Satzung (Stand 4.6.2026)

Verantwortlich

Vorstand:

  • Stefan Zimmermann
  • Lidia Tomaszewska

vorstand@gemeinsinn-hannnover.de

Aufsichtsrat:

  • Alistair Adam Hernández
  • Theo Schreiber
  • Rosemarie Hanna

aufsichtsrat@gemeinsinn-hannover.de

Beitritt

Sobald die Genossenschaft beim Registergericht eingetragen wurde, nehmen wir weitere Mitglieder auf.

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